Allgemeines Priestertum aller Gläubigen

 „Alle Christen sind wahrhaft geistlichen Standes, und ist unter ihnen kein Unterschied dann des Amts halben allein. ... Demnach so werden wir allesamt durch die Taufe zu Priestern geweiht. ... Was aus der Taufe gekrochen ist, das mag sich rühmen, dass es schon Priester, Bischof und Papst geweiht sei, obwohl es nicht jedem ziemt, dieses Amt auch auszuüben.“

Martin Luther: An den christlichen Adel (1520)

 

Eine wichtige Grundlage unserer Kirche ist ihre demokratische Form. Alle 6 Jahren wird die Gemeindevertretung von der Gemeinde gewählt, die Verantwortung für „innere und äußere Wohlfahrt“ der Gemeinde trägt. Ihre Aufgaben sind :

  • die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertreter,    
  • die Mitgestaltung des Gemeindelebens 
  • die Ausübung der Kontrollfunktion durch die Entgegennahme der Jahresberichte bzw. der Rechnungsabschlüsse.

Die Gemeinde Feldkirch hat 21 gewählten Gemeindevertreter. Der Pfarrer /die Pfarrerin und die Religionslehrerin gehören kraft ihres Amts ebenfalls der Gemeindevertretung an.  

Aus der Mitte der Gemeindevertreter wird das Presbyterium gewählt. Dem Presbyterium obliegt zusammen mit dem Pfarrer 

  • die geistliche Leitung der Gemeinde,
  • die Verwaltung der Pfarrgemeinde in Bezug auf Personal, Immobilien und Finanzen,
  • sowie die rechtliche Vertretung der Gemeinde.

Die Gemeinde Feldkirch hat 8 Presbyter. Der Pfarrer/ die Pfarrerin gehört von Amts wegen ebenfalls dem Presbyterium an.

   

Der Kurator, die Kuratorin

der zugleich Vorsitzender des Presbyteriums und der Gemeindevertretung ist, wird von den Presbytern gewählt. In Gemeinschaft mit dem Pfarrer / der Pfarrerin vertritt der Kurator die Pfarrgemeinde nach außen, in der Öffentlichkeit, bei Behörden und in der Ökumene.

Ein Mitglied des Presbyteriums wird in die Synode entsandt. 

Auch wenn im Text vermehrt die männliche Form des Amtes verwendet wird, sind selbstverständlich alle Ämter für Männer und Frauen zugänglich.